Die Finanzverwaltung wendet
nun in offenen Fällen die für Arbeitnehmer günstigen BFH-Urteile
zur lohnsteuerlichen Behandlungen der Überlassung eines betrieblichen Kfz
für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
in offenen Fällen an (BMF-Schreiben v. 01.04.2011 -
Der BFH hatte seine Rechtsauffassung bestätigt, dass die Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat (BFH, Urt. v. 22.09.2010 - VI R 57/09). Zur Ermittlung des Zuschlags für solche Fahrten besteht nunmehr die Wahl zwischen zwei Alternativen:
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|