Der EuGH hat sich in der letzten Woche zur Umsatzsteuer in einem Insolvenzvergleich geäußert. In dem Streitfall aus Italien beantragte die Firma Degano Trasporti die Zulassung eines Vergleichsverfahren. Das in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen möchte sich mit den Gläubigern über die Begleichung von Forderungen einigen. Dabei sollen nicht oder nur nachrangig bevorrechtigte Gläubiger auch nur teilweise befriedigt werden. Der Vergleich beinhaltete auch eine nur partielle Befriedigung der Mehrwertsteuer. Das italienische Insolvenzgericht hatte hinsichtlich dieser Frage rechtliche Bedenken. Das italienische Vergleichsverfahren ähnelt dem deutschen Insolvenzplanverfahren.
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