Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) der Rechtsfrage zuzulassen, ob eine Berichtigungsmöglichkeit nach § 14c Abs. 2 Satz 3 UStG nach unzutreffenden Umsatzsteuerausweisen an der fehlenden Rückzahlung des geltend gemachten Vorsteueranspruchs des Rechnungsempfängers wegen dessen Insolvenz scheitert, wenn das Finanzamt die Vorsteuer zu einem früheren Zeitpunkt pflichtwidrig nicht eingefordert hat.
Kurzfassung
Der Kläger hat in dem Verfahren die Rechtsfrage aufgeworfen, ob das Finanzamt bei einer Steuer nach § 14c Abs. 2 UStG (unberechtigter Steuerausweis) quasi ein Mitverschulden treffen kann. Der BFH hat jedoch die entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt.
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