Der Einkommensteuerbescheid 2018 vom 02.08.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.04.2020 wird dahingehend geändert, dass Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.785 € als weitere Werbungskosten des Klägers bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden.
Die Berechnung der festgesetzten Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger erzielt als Berufssoldat Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
Aufgrund eines auf der Plattform facebook veröffentlichten Kommentars wurde er durch rechtskräftiges Urteil des AG C vom xx.xx.2018 (Az. ...) wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten schuldig gesprochen und verwarnt unter Vorbehalt einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je xxx,xx €.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|