Mit Urteil vom 26.05.2021 (III R 50/19) hat der BFH entschieden, dass bei der Günstigerprüfung nach § 31 EStG der Anspruch auf Kindergeld für die Kalendermonate, für die aufgrund von § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017,
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