Ausgabe 16/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 17.04.2014
BZSt-Schreiben v. 05.03.2014 - St II 2 - S 2280 - PB/14/00004

Berücksichtigung von verheirateten Kindern und Kindern mit eigenen Kindern ab 2012

Der BFH hat in seinem Urteil vom 17.10.2013 - III R 22/13 (BStBl II 2014, 257) entschieden, dass durch die Änderungen des StVereinfG 2011 vom 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) der Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen wurde. Daher wird die bisherige Verwaltungsauffassung für Zeiträume ab 2012 aufgegeben.

Die geänderte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung ist in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden. Das heißt, die Berechtigten können für ungeregelte Zeiträume ab 2012 Kindergeld neu beantragen.

Anhängige (auch bisher ruhende) Einspruchsverfahren, die Zeiträume ab 2012 betreffen, sind im Wege der Abhilfe zu erledigen. In bei den FG oder beim BFH anhängigen Verfahren ist ebenfalls ein Abhilfebescheid zu erlassen.

BZSt-Schreiben v. 05.03.2014 - St II 2 - S 2280 - PB/14/00004