Streitig war, ob und in welcher Höhe die Rückzahlung eines unter dem Nominalwert erworbenen Anspruchs auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt.
Zugunsten der A-GmbH erließ das Finanzamt einen Bescheid über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung von Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5 . Gemäß den Bestimmungen dieses Bescheids wurde das Körperschaftsteuerguthaben in gleichen Jahresraten von je 602.049,20 € ausgezahlt. Mit Vertrag vom 08.08.2012 hat die A-GmbH an den dies annehmenden Verkäufer (Anmerkung: K-GmbH) ihren Anspruch auf Erstattung von Körperschaftsteuerguthaben für die Jahre 2015 und 2016 verkauft. Die Gesamtforderungen sollten mit Teilzahlungen beglichen werden.
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