Ausgabe 50/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 14.12.2022
BMF-Schreiben v. 23.11.2022 - III C 2 - S 7246/19/10001 :003

Besteuerung von Silbermünzen

Mit BMF-Schreiben vom 27.09.2022 (BStBl I 2022, 1429) haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, die (Vereinfachungs-)Regelungen in Tz. 174 Nr. 2 Abs. 1, 3 und 4 des BMF-Schreibens vom 05.08.2004 (BStBl I 2004, 638) aufzuheben. Nach der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens vom 27.09.2022 sind die Regelungen dieses BMF-Schreibens auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Nach einem neuen Beschluss der obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anwendungsregelung wie folgt gefasst:

"Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Zur Vermeidung von Bürokratie und aus verwaltungsökonomischen Gründen wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer auf die Einfuhr von Silbermünzen unter den Rahmenbedingungen des BMF-Schreibens vom 05.08.2004, BStBl I 2004, 638, in der bis zum 26.09.2022 geltenden Fassung den ermäßigten Steuersatz anwendet, wenn die Silbermünzen bis einschließlich 30.11.2022 eingeführt worden sind und sie insbesondere nicht in der Anlage 1 zu Tz. 174 zu diesem BMF-Schreiben aufgeführt waren.