In dem vorliegenden BMF-Schreiben nimmt die Verwaltung ausführlich zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs Stellung. Angesprochen werden die Voraussetzungen für einen ertragsteuerrechtlichen Betrieb der Forstwirtschaft, der Umfang eines ertragsteuerrechtlichen Betriebs der Forstwirtschaft sowie die Betriebsvermögenseigenschaft von forstwirtschaftlichen Flächen. Einen Schwerpunkt nimmt die Abgrenzung eines Erwerbsbetriebs zur Liebhaberei ein. Dazu gelten folgende Grundsätze:
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