Art.
Kurzfassung
Streitig war, ob die Abfindungszahlung eines französischen Arbeitgebers an einen nichtselbständig in Frankreich tätigen Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland in die Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer einzubeziehen ist. Der BFH hat dies im Sinne des Klägers verneint.
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