Ausgabe 34/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 21.08.2014
BFH, Urt. v. 24.07.2013 - I R 8/13

Besteuerungsrecht an Abfindungszahlung an einen im Inland wohnenden, aber in Frankreich tätigen Arbeitnehmer

Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich ermöglicht - infolge seines von Art. 15 Abs. 1 OECD-MA abweichenden Wortlauts - kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine im Inland ansässige Person von ihrem bisherigen französischen Arbeitgeber aus Anlass der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erhält. Das Besteuerungsrecht gebührt vielmehr Frankreich als Tätigkeitsstaat.

BFH, Urt. v. 24.07.2013 - I R 8/13

Kurzfassung

Streitig war, ob die Abfindungszahlung eines französischen Arbeitgebers an einen nichtselbständig in Frankreich tätigen Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland in die Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer einzubeziehen ist. Der BFH hat dies im Sinne des Klägers verneint.