Im Rahmen von dezentralen Stromkonzepten bei Mehrfamilienhäusern werden neben Solaranlagen auch Blockheizkraftwerke (BHKW) genutzt. Die im Rahmen der Stromerzeugung des BHKW entstehende Prozesswärme kann zur Beheizung von Immobilien genutzt werden und der produzierte Strom versorgt die elektrischen Anlagen des Gebäudes. Überschüssiger Strom wird in das Stromnetz eingespeist. In einem aktuell vom BFH entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob das Finanzamt wegen des Betriebs eines BHKW durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegen diese einen Feststellungsbescheid erlassen kann.
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