Die Ausgabe von eigenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (Aktien) an Arbeitnehmer im Rahmen eines Mitarbeiteraktienoptionsprogramms ist für ertragsteuerliche Zwecke als Sachzuwendung zu behandeln. Nach Maßgabe des § 4 Abs. 4 EStG entsteht ein Betriebsausgabenabzug (Personalaufwand) in Höhe der Differenz zwischen dem durch die Arbeitnehmer zu leistenden Ausübungspreis und dem Betrag, den die Kapitalgesellschaft für den Erwerb der eigenen Anteile aufgewendet hat, obgleich die Ausgabe der eigenen Anteile auf Ebene der Kapitalgesellschaft für ertragsteuerliche Zwecke als steuerneutrale Kapitalmaßnahme zu behandeln ist (vgl. BMF-Schreiben v. 27.11.2013 - IV C 2 - S 2742/07/10009, BStBl I 2013,
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