Gründungsaufwand für die im
Ausland belegene feste Einrichtung eines Freiberuflers führt nicht
zu einem Betriebsausgabenabzug bei der Ermittlung der Einkünfte
aus der inländischen Tätigkeit. Dieser Aufwand ist durch die in
Aussicht genommene Tätigkeit im Ausland veranlasst (Bestätigung
des BMF-Schreibens v. 24.12.1999 -
Kurzfassung
Streitig war, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit einer später von einer anderen Rechtsperson errichteten festen Einrichtung (Betriebsstätte) im außereuropäischen Ausland (hier: Vereinigte Arabische Emirate, VAE) im Streitjahr 2004 als Betriebsausgaben bei der Ermittlung der inländischen Einkünfte zu berücksichtigen sind.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|