Ausgabe 29/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 17.07.2014
BFH, Urt. v. 26.02.2014 - I R 56/12

Betriebsausgabenabzug für Gründungsaufwand einer ausländischen festen Einrichtung

Gründungsaufwand für die im Ausland belegene feste Einrichtung eines Freiberuflers führt nicht zu einem Betriebsausgabenabzug bei der Ermittlung der Einkünfte aus der inländischen Tätigkeit. Dieser Aufwand ist durch die in Aussicht genommene Tätigkeit im Ausland veranlasst (Bestätigung des BMF-Schreibens v. 24.12.1999 - IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl I 1999, 1076, Tz. 2.9.1). Unterfällt jene Tätigkeit der abkommensrechtlichen Freistellung, betrifft dies den Gründungsaufwand (negative Einkünfte) auch dann, wenn die Errichtung der festen Einrichtung später scheitert (vergebliche vorweggenommene Aufwendungen).

BFH, Urt. v. 26.02.2014 - I R 56/12

Kurzfassung

Streitig war, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit einer später von einer anderen Rechtsperson errichteten festen Einrichtung (Betriebsstätte) im außereuropäischen Ausland (hier: Vereinigte Arabische Emirate, VAE) im Streitjahr 2004 als Betriebsausgaben bei der Ermittlung der inländischen Einkünfte zu berücksichtigen sind.