Eine Zuwendung ist betrieblich veranlasst, wenn ein nicht nur äußerlicher, sondern sachlicher, wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist.
Der Klägerin ist eine aus Rechtsanwälten bestehende Partnerschaftsgesellschaft. Streitig war, ob die Zuwendung von Mitteln zum Erwerb des Miteigentumsanteils an einer Ferienwohnung und des Guthabens auf einem Konto zu Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit geführt hat, die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Klägerin zu erfassen waren.
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