Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 25.03.2015 - X R 20/13 mit der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs auseinandergesetzt. Der dem Streitfall zugrundeliegende Sachverhalt ist ein Klassiker aus der Praxis: Die Finanzverwaltung hatte im Rahmen einer Betriebsprüfung in einem Gastronomiebetrieb eine Schätzung durch Zeitreihenvergleich vorgenommen.
Gegenstand des Revisionsverfahrens war die Einkommensteuer der Streitjahre 2001 und 2003. Der Kläger betrieb in diesen Jahren eine Schank- und Speisewirtschaft. Die Räume für den Betrieb hatte er von einer Brauerei angemietet. Seine Ehefrau (Klägerin) war bei ihm angestellt.
Der Kläger bilanzierte. Die Bareinnahmen rechnete er größtenteils über eine elektronische Registrierkasse ab. Für die Thekeneinnahmen hatte er zusätzlich noch eine von der Registrierkasse getrennte Barkasse.
Die Finanzverwaltung führte beim Kläger eine Außenprüfung durch. Im Rahmen der Prüfung beanstandete der Prüfer die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung. Im Wesentlichen stützte er sich auf die folgenden Punkte:
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|