Ausgabe 16/2015
Thema der Woche vom 16.04.2015

Bewegte Lieferung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften

Das umsatzsteuerliche Reihengeschäft ist immer wieder Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Viele Detailfragen sind noch nicht abschließend geklärt, erst allmählich findet darüber hinaus eine Aufarbeitung der in Teilen recht abstrakten Rechtsprechung des EuGH durch den BFH statt. In zwei Urteilen hat der BFH sich jetzt zu Details der Festlegung der sog. bewegten Lieferung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften geäußert (25.02.2015 - XI R 15/14 sowie XI R 30/13). Die Zuordnungskriterien des BFH weichen in Teilen von den Vorgaben der Finanzverwaltung ab. Außerdem gibt der BFH Hinweise für eine rechtssichere Abwicklung von Reihengeschäften im internationalen Kontext.

Rechtlicher Rahmen der Urteile

  • In beiden Urteilen geht es um die Festlegung der sog. bewegten Lieferung im innergemeinschaftlichen Reihengeschäft. Nach § 3 Abs. 6 Satz 5, 6 UStG liegt ein Reihengeschäft vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Liefergegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand direkt vom ersten Unternehmer der Reihe zum letzten Unternehmer befördert wird.
  • Zu unterscheiden sind grundsätzlich Waren- und Rechnungsweg. Von allen Lieferungen im Reihengeschäft kann nur eine sog. bewegte Lieferung auch eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung bzw. eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung sein.