Ausgabe 41/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 12.10.2022
BFH, Urt. v. 30.06.2022 - IV R 19/18

Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

  1. Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i.S.v. § 17 EStG beteiligt ist (Bestätigung von BFH, Urt. v. 05.06.2008 - IV R 73/05, BStBl II 2008, 965).
  2. Bei der Bewertung ist auch der Wertzuwachs zu erfassen, der sich im Privatvermögen zu einer Zeit gebildet hat, als der Anteilsinhaber noch nicht wesentlich beteiligt war.
  3. Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto sind bei dem gewerblich tätigen Gesellschafter im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs erfolgswirksam zu erfassen, soweit sie die Anschaffungskosten der Beteiligung übersteigen.
BFH, Urt. v. 30.06.2022 - IV R 19/18

Die Klägerin ist eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG. Zu ihrem Betriebsvermögen gehörte die Beteiligung an einer GmbH. Streitig war, in welcher Höhe Ausschüttungen der GmbH aus dem steuerlichen Einlagekonto wegen Überschreitens der Anschaffungskosten zu Betriebseinnahmen bei der Klägerin geführt haben. Dazu hatte der BFH vorrangig über die Frage zu entscheiden, mit welchem steuerlichen Wert die Beteiligung zum Zeitpunkt der Einlage durch einen Gesellschafter der Klägerin zu bewerten war. Hierzu hat der BFH folgende Grundsätze festgehalten: