Ausgabe 12/2013
Thema der Woche vom 21.03.2013

Bewertung des Unternehmensvermögens: Branchenspezifische Methoden

Die Bewertung von Unternehmen bzw. Anteilen daran für erbschaftsteuerliche Zwecke erfolgt nach einer anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode, wenn eine Wertableitung aus Verkäufen innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag nicht möglich ist (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 109 BewG). Das BayLfSt hat die in einzelnen Branchen gebräuchlichen Bewertungsverfahren in einem Überblick mit Stand Januar 2013 zusammengestellt.