Ausgabe 32/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 10.08.2022
BFH, Beschl. v. 12.05.2022 - VI B 73/21, NV

Bewertung einer Unterkunft als Sachbezug

NV: Der Wert einer einem Arbeitnehmer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft ist beim Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft nicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a SvEV ("Belegung mit zwei Beschäftigten") zu mindern, wenn nicht auch das zur Verfügung gestellte Zimmer (die Unterkunft) mit zwei Beschäftigten belegt ist (Anschluss an BSG, Urt. v. 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R, BSGE 122, 271, Rdnr. 28).

BFH, Beschl. v. 12.05.2022 - VI B 73/21, NV

Streitig war, ob eine Mehrfachbelegung i.S.d. § 2 Abs 3 Satz 2 Nr 3 Buchst. a SvEV lediglich bei einer Nutzung eines Zimmers durch mindestens zwei Personen gegeben ist.

§ 2 Abs. 3 Satz 1 SvEV setzt den Wert einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft auch für die Bewertung von Sachbezügen bei Arbeitnehmern für Zwecke der Einkommensteuer fest (§ 8 Abs. 2 Satz 6 EStG). Der Wert der Unterkunft nach dieser Vorschrift vermindert sich gem. § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a SvEV bei der Belegung mit zwei Beschäftigten um 40 %.