Investmentfondsanteile (z.B. Anteilscheine) sind Wertpapiere, die Rechte der Anleger (Anteilscheininhaber) gegen eine Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einen sonstigen Fonds (Investmentvermögen) verbriefen (z.B. Anteile an einem Wertpapier- oder Immobilienfonds). Diese sind grundsätzlich gem. § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis zu bewerten.
Abweichend davon sind Investmentfondsanteile nach § 11 Abs. 1 BewG mit dem Kurswert zu bewerten, wenn für diese am Bewertungsstichtag eine Börsennotierung vorliegt.
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