Die Aufgabe eines Gewerbebetriebs führt zu einer Endbesteuerung der stillen Reserven und zu einem Aufgabeergebnis. Dabei besteht die Gefahr, dass eine Betriebsaufgabe unbewusst durch bestimmte Handlungen eingeleitet wird, ohne dass diese wirklich beabsichtigt war. In einem aktuellen Urteil beschäftigte sich der BFH mit der Frage, ob das Ausscheiden einer Komplementär-GmbH aus einer GmbH & Co. KG, die aus einem ruhenden Gewerbebetrieb originär gewerbliche Einkünfte erzielt, zu einer Betriebsaufgabe führen kann.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|