Ausgabe 6/2018
Thema der Woche vom 08.02.2018
BFH, Urt. v. 09.11.2017 - IV R 37/14
BFH, Urt. v. 09.11.2017 - IV R 37/14

Bewertung von Einkünften aus einem ruhenden Gewerbebetrieb

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebs führt zu einer Endbesteuerung der stillen Reserven und zu einem Aufgabeergebnis. Dabei besteht die Gefahr, dass eine Betriebsaufgabe unbewusst durch bestimmte Handlungen eingeleitet wird, ohne dass diese wirklich beabsichtigt war. In einem aktuellen Urteil beschäftigte sich der BFH mit der Frage, ob das Ausscheiden einer Komplementär-GmbH aus einer GmbH & Co. KG, die aus einem ruhenden Gewerbebetrieb originär gewerbliche Einkünfte erzielt, zu einer Betriebsaufgabe führen kann.

BFH, Urt. v. 09.11.2017 - IV R 37/14

Rechtlicher Rahmen

  • § 15 Abs. 3 EStG fingiert dann gewerbliche Einkünfte bei einer Personengesellschaft, wenn ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (sog. gewerblich geprägte Personengesellschaft).
  • Ein Gewerbebetrieb kann vorübergehend, grundsätzlich ohne zeitliche Grenze, ruhen. In diesem Zeitraum werden weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG erzielt. Gewerbesteuer fällt jedoch wegen fehlender werbender Tätigkeit nicht an.

Der Urteilsfall