Der BFH hat Zweifel daran,
ob die nur begrenzte Anrechnung der Quellensteuer auf Auslandsdividenden
rechtmäßig ist. Daher wurde dem EuGH die Frage zur Entscheidung
vorgelegt, inwieweit diese einschränkende Regelung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
verstößt und damit nicht nur für Dividenden aus dem EU- und EWR-Raum, sondern
auch für solche aus Drittländern unzulässig ist (Beschl. v. 09.02.2011
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Beanstandet wird, dass sich auf die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags private inländische Lebenshaltungskosten wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindernd auswirken, obwohl diese in keinem Zusammenhang mit den ausländischen Kapitaleinkünften stehen. Der Beschluss behandelt zwar die Rechtslage vor Einführung der Abgeltungsteuer, betrifft aber auch die seit 2009 geltenden Neuregelungen. Für die Praxis sind nachfolgende Eckpunkte von Bedeutung:
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