Das Abzugsverbot für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers gilt grundsätzlich sowohl für Selbständige als auch für Arbeitnehmer. Gesetzliche Ausnahmen ermöglichen einen beschränkten oder gesamten Abzug der Kosten. Der BFH hat jetzt über das (zusätzliche) häusliche Arbeitszimmer eines Selbständigen entschieden. Insbesondere beleuchtet er die Frage der Abziehbarkeit, wenn der Betrieb Platz für Verwaltungsarbeiten bietet.
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