Ein Verzögerungsgeld
kann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten
im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Werden
angeforderte Unterlagen auch nach der Festsetzung des Verzögerungsgeldes
nicht vorgelegt, darf allerdings wegen derselben Unterlagen nicht
noch einmal ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden. Mit diesem
Beschluss (v. 16.06.2011 - IV B 120/10) hat sich der BFH in einem
Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes erstmalig zu diesem neuen
Druckmittel geäußert, das mit dem
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