Die Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14, 14a UStG werden vom Finanzamt häufig sehr formalistisch ausgelegt und stellen deshalb oft eine Falle für Mehrsteuern dar, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen. Der BFH hat sich im aktuellen Urteil vom 20.10.2016 mit den Möglichkeiten einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung ohne Zinsbelastung befasst. Im Rahmen einer Rechtsprechungsänderung hat er die aktuelle, für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsprechung des EuGH umgesetzt.
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