Ausgabe 5/2016
Thema der Woche vom 02.02.2016
BFH, Urt. v. 02.12.2015 - V R 25/13
BFH, Urt. v. 02.12.2015 - V R 15/14
BFH, Urt. v. 03.12.2015 - V R 36/13
BFH, Urt. v. 02.12.2015 - V R 67/15

BFH klärt Zweifelsfragen bei der Organschaft

Der V. Senat hat sich in vier Urteilen überraschend zu einigen Kernfragen der Organschaft geäußert. Überraschend vor allem deshalb, weil der V. Senat dem XI. Senat zuvorkommt. Der XI. Senat hatte per Vorabentscheidungsersuchen dem EuGH u.a. die Frage vorgelegt, ob auch eine Personengesellschaft Organgesellschaft im Rahmen einer Organschaft sein kann. In den Urteilen zu den Vorabentscheidungsersuchen in den Rechtssachen C-108/14 Larentia + Minerva und C-109/14 Marenave Schiffahrt vom 16.07.2015, hatte der EuGH entschieden, dass der Ausschluss von Personengesellschaften als taugliche Organgesellschaften grundsätzlich nicht zulässig ist. Ein solcher Ausschluss könne allenfalls zur Vermeidung von Steuerhinterziehungen gerechtfertigt sein. Ob der in Deutschland bestehende Ausschluss diesem Ziel dient, müsse demnach das vorlegende Gericht entscheiden. Jetzt hat sich der BFH zu diesem Problem geäußert. Damit setzt der V. Senat als Erster das Urteil des EuGH in das nationale Recht um. Dies ist umso interessanter, als der EuGH in seiner Entscheidung vom 16.07.2015 dem vorlegenden Gericht einen eigenen Beurteilungsspielraum eingeräumt hat. Diesen Spielraum füllt der V. Senat vor dem XI. Senat aus, obwohl Letzterer die Frage dem EuGH vorgelegt hatte.

BFH, Urt. v. 02.12.2015 - V R 25/13
BFH, Urt. v. 02.12.2015 - V R 15/14
BFH, Urt. v. 03.12.2015 - V R 36/13
BFH, Urt. v. 02.12.2015 - V R 67/15