Die Arbeitshilfe zur "Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück" des BMF steht schon länger in der Kritik. Nun hatte der BFH in einem aktuellen Urteil vom 21.07.2020 die Gelegenheit, sich zur Verwendung der Arbeitshilfe im finanzgerichtlichen Verfahren zu äußern. Es zeigt sich dabei, dass die von den Behörden in der Praxis oft verwendete Arbeitshilfe einige Schwächen aufweist und insbesondere nicht den Anforderungen der Rechtsprechung an eine verkehrswertorientierte Bewertung genügt.
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