Ausgabe 49/2020
Thema der Woche vom 02.12.2020
BFH, Urt. v. 21.07.2020 - IX R 26/19

BFH-Kritik an Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für Gebäude-AfA

Die Arbeitshilfe zur "Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück" des BMF steht schon länger in der Kritik. Nun hatte der BFH in einem aktuellen Urteil vom 21.07.2020 die Gelegenheit, sich zur Verwendung der Arbeitshilfe im finanzgerichtlichen Verfahren zu äußern. Es zeigt sich dabei, dass die von den Behörden in der Praxis oft verwendete Arbeitshilfe einige Schwächen aufweist und insbesondere nicht den Anforderungen der Rechtsprechung an eine verkehrswertorientierte Bewertung genügt.

BFH, Urt. v. 21.07.2020 - IX R 26/19

Rechtlicher Rahmen

  • Die Höhe der Gebäude-AfA richtet sich gem. § 7 Abs. 4 EStG nach den Anschaffungskosten für das Gebäude. Grundsätzlich kann in einem Grundstückskaufvertrag eine freie Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grundstück vorgenommen werden.
  • Da beim Käufer naturgemäß ein Interesse an einer möglichst hohen Gebäudeabschreibung besteht, ist die Kaufpreisaufteilung oft Gegenstand der Prüfung durch die Finanzämter, wofür diese dann die verwaltungsintern entwickelte Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung heranziehen (neueste Version aus April 2020: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-02-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html).

Der Urteilsfall