Ausgabe 34/2016
Thema der Woche vom 23.08.2016
BFH, Urt. v. 22.03.2016 - VIII R 58/13
BFH, Urt. v. 23.03.2016 - IV R 9/14
BFH, Urt. v. 28.04.2016 - I R 31/15

BFH-Urteile zum Investitionsabzugsbetrag

Der August 2016 ist, was die BFH-Rechtsprechung angeht, der Monat des Investitionsabzugsbetrags (IAB) bzw. der früheren Regelung der Ansparabschreibung. Nachdem wir bereits in StX 32-33/2016 über den IAB im Rahmen von Unternehmensnachfolgen berichtet haben, hat der BFH nun in drei weiteren Urteilen (Urt. v. 28.04.2016 - I R 31/15; Urt. v. 23.03.2016 - IV 9/14; Urt. v. 22.03.2016 - VIII R 58/13) zu diesem für kleine und mittelständische Unternehmen wichtigen steuerlichen Instrument Stellung genommen. In diesen ging es insbesondere um die Kompensation eines BP-Mehrergebnisses durch nachträgliche Geltendmachung eines IAB sowie um die Frage, ob die Nichtanschaffung eines Wirtschaftsguts Tatbestandsmerkmal im Rahmen der Regelung des § 7g EStG a.F. zur Ansparabschreibung ist.

BFH, Urt. v. 22.03.2016 - VIII R 58/13
BFH, Urt. v. 23.03.2016 - IV R 9/14
BFH, Urt. v. 28.04.2016 - I R 31/15

Rechtlicher Rahmen

  • Der § 7g EStG gilt für die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, für diese können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell abgezogen werden. Die Investition ist dann bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen.
  • Das Unternehmen muss für die erfolgreiche Geltendmachung bestimmte Größenklassen erfüllen: