Der BFH hat in zwei Verfahren sowohl zur echten als auch zur unechten Realteilung bei der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern Stellung genommen. Entgegen der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 20.12.2016 nimmt der BFH beim Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung aus dem mitunternehmerischen Vermögen die Grundsätze der Realteilung auch dann an, wenn die Abfindung nicht in der Übertragung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, sondern in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht.
Die Kläger waren die ehemaligen Gesellschafter einer 1998 gegründeten GmbH & Co. KG. Geschäftsmodell der KG war die Aufstellung und der Vertrieb von Spielautomaten. Einer der beiden Kläger war an der KG zu 90 % beteiligt. Die verbliebenen restlichen 10 % hielt der Sohn des Klägers. Die Komplementär-GmbH war am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|