Ausgabe 39/2012
Gesetzgebung vom 27.09.2012

Bilanzierungserleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften

Die Bundesregierung will die deutsche Wirtschaft durch Erleichterungen bei den Bilanzvorschriften entlasten. Sie hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom 14.03.2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rats über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaftenbilanzrechtsänderungsgesetz, kurz: MicroBilG) vorgelegt.

Kleinstkapitalgesellschaften sollen künftig nicht den strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung unterliegen, wie sie sonst für Großunternehmen gelten. Die Erleichterung betrifft rund 500.000 Unternehmen und soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30.12.2012 liegt.

Der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, wird durch das Gesetz erheblich reduziert. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern lediglich beim Bundesanzeiger hinterlegt und dann lediglich auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden.