Die Bundesregierung will
die deutsche Wirtschaft durch Erleichterungen bei den Bilanzvorschriften
entlasten. Sie hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rats
vom 14.03.2012 zur Änderung der
Kleinstkapitalgesellschaften sollen künftig nicht den strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung unterliegen, wie sie sonst für Großunternehmen gelten. Die Erleichterung betrifft rund 500.000 Unternehmen und soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30.12.2012 liegt.
Der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, wird durch das Gesetz erheblich reduziert. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern lediglich beim Bundesanzeiger hinterlegt und dann lediglich auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden.
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