Nach einigen Verzögerungen hat der
deutsche Bundestag das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
am 26.03.2009 in 2. und 3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat hat
am 03.04.2009 zugestimmt.
Das BilMoG dient der Modernisierung
der Rechnungslegungsvorschriften des HGB, wodurch die Informationsfunktion
des Jahresabschlusses gestärkt werden soll. Die Rechnungslegungsvorschriften
sollen zu einer vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren
Alternative zu den in Deutschland vom Mittelstand nachhaltig abgelehnten
International Financial Reporting Standards (IFRS) weiterentwickelt
werden.
Das Gesetz ist grundsätzlich auf Steuerneutralität
angelegt. Einzelne Änderungen wirken sich aber über den Grundsatz
der Maßgeblichkeit auf die steuerliche Gewinnermittlung aus. Um
diesen Auswirkungen entgegenzusteuern und das Ziel der Steuerneutralität
zu wahren, mussten einige steuerliche Anpassungen vorgenommen werden.
1. Größenabhängige Befreiung von
Bilanzierungspflicht für Einzelkaufleute
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