Ausgabe 16/2009
Gesetzgebung vom 16.04.2009

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Nach einigen Verzögerungen hat der deutsche Bundestag das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) am 26.03.2009 in 2. und 3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat hat am 03.04.2009 zugestimmt.

Das BilMoG dient der Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB, wodurch die Informationsfunktion des Jahresabschlusses gestärkt werden soll. Die Rechnungslegungsvorschriften sollen zu einer vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative zu den in Deutschland vom Mittelstand nachhaltig abgelehnten International Financial Reporting Standards (IFRS) weiterentwickelt werden.

Das Gesetz ist grundsätzlich auf Steuerneutralität angelegt. Einzelne Änderungen wirken sich aber über den Grundsatz der Maßgeblichkeit auf die steuerliche Gewinnermittlung aus. Um diesen Auswirkungen entgegenzusteuern und das Ziel der Steuerneutralität zu wahren, mussten einige steuerliche Anpassungen vorgenommen werden.

1. Größenabhängige Befreiung von Bilanzierungspflicht für Einzelkaufleute