In seiner Sitzung am 18.06.2015 hat der Bundestag das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien
Ziel der EU-Bilanzrichtlinie ist es, kleine und mittlere Unternehmen in der EU durch Bürokratieabbau zu entlasten. Das Gesetz sieht dazu insbesondere eine Anhebung der Schwellenwerte für die Einordnung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften vor. Über diese und weitere Inhalte des Gesetzentwurfs hatten wir im Thema der Woche in STX 04/2015 ausführlich berichtet.
Vorgesehen ist auch eine Änderung der Umsatzdefinition, nach der "als Umsatzerlöse (…) die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen" sind.
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