Ausgabe 18/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 01.05.2014
BFH, Urt. v. 12.12.2013 - X R 25/11

Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  1. Die Abzinsung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen richtet sich gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG nach dem Zeitraum bis zur erstmaligen Erfüllung der Bestandspflegepflicht. Diesen hat der Steuerpflichtige darzulegen und mit Stichproben zu belegen (Fortentwicklung der Rechtsprechung in den Senatsurt. v. 19.07.2011 - X R 26/10, BStBl II 2012, 856; X R 48/08, NV; X R 8/10, NV).
  2. Steht fest, dass der Steuerpflichtige vertraglich zur weiteren Betreuung der von ihm vermittelten Versicherungsverträge verpflichtet ist und auch tatsächlich entsprechende Nachbetreuungsleistungen erbracht hat, scheitert die Bildung der Rückstellung zwar nicht daran, dass er keine der Rechtsprechung entsprechenden Aufzeichnungen über den Umfang der Betreuungsleistungen vorlegen kann. Da den Steuerpflichtigen aber die Darlegungs- und Beweislast trifft, muss sich die dann vorzunehmende Schätzung des Betreuungsaufwands im unteren Rahmen bewegen.
BFH, Urt. v. 12.12.2013 - X R 25/11

Kurzfassung