Bildung
einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung
von Versicherungsverträgen
Die
Abzinsung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung
von Versicherungsverträgen richtet sich gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a
Buchst. e Satz 2 EStG nach dem Zeitraum bis zur erstmaligen Erfüllung
der Bestandspflegepflicht. Diesen hat der Steuerpflichtige darzulegen
und mit Stichproben zu belegen (Fortentwicklung der Rechtsprechung
in den Senatsurt. v. 19.07.2011 - X R 26/10, BStBl II 2012, 856;
X R 48/08, NV; X R 8/10, NV).
Steht fest, dass der Steuerpflichtige vertraglich
zur weiteren Betreuung der von ihm vermittelten Versicherungsverträge
verpflichtet ist und auch tatsächlich entsprechende Nachbetreuungsleistungen
erbracht hat, scheitert die Bildung der Rückstellung zwar nicht
daran, dass er keine der Rechtsprechung entsprechenden Aufzeichnungen
über den Umfang der Betreuungsleistungen vorlegen kann. Da den
Steuerpflichtigen aber die Darlegungs- und Beweislast trifft, muss
sich die dann vorzunehmende Schätzung des Betreuungsaufwands im
unteren Rahmen bewegen.