Gemäß 7g Abs. 7 EStG kann ein Investitionsabzugsbetrag auch bei Personengesellschaften beansprucht werden. Daher kann die Gesellschaft Investitionsabzugsbeträge für künftige Investitionen der Gesamthand vom gemeinschaftlichen Gewinn in Abzug bringen. Auch ein Gesellschafter kann als Mitunternehmer entsprechende Investitionsabzugsbeträge als „Sonderbetriebsabzugsbetrag“ geltend machen. Voraussetzung ist gemäß dem BMF- Schreiben vom 20.03.2017 (BStBl I 2017,
Die Klägerin in dem Verfahren war eine GbR, die aus zwei Eheleuten bestand. Die Ehefrau war zu 20 % und der Ehemann zu 80 % am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Die GbR war im Jahr 2001 von den Ehepartnern zu dem Zweck der gemeinsamen Bewirtschaftung ihres auf dem Gebiet der Weinerzeugung tätigen landwirtschaftlichen Betriebs gegründet worden. Die Gesellschaft ermittelte den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft sowie durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG.
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