Ausgabe 12/2021
Thema der Woche vom 24.03.2021
BMF-Schreiben v. 16.03.2021 - IV C 1 - S 2252/19/10012 :011

Billigkeitsregelung zur ertragsteuerlichen Erfassung der § 233a AO -Zinsen

Mit Schreiben vom 05.10.2000 - IV C 1 - S 2252 - 231/00, BStBl I 2000, 1508 hatte das BMF eine Billigkeitsregelung für die in § 233a AO geregelten Erstattungs- und Nachzahlungszinsen zugunsten der Steuerpflichtigen veröffentlicht. Nach über 20 Jahren wurde die Regelung nun durch das Schreiben vom 16.03.2021 (IV C 1 - S 2252/19/10012 :011) neu gefasst und erweitert.

BMF-Schreiben v. 16.03.2021 - IV C 1 - S 2252/19/10012 :011

Hintergrund

Führt die Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer zu einer Steuerforderung oder -erstattung, sind diese Ansprüche nach der Maßgabe des § 233a AO zu verzinsen.

Einkommensteuer