Ausgabe 45/2010
Thema der Woche vom 11.11.2010

BilMoG im erstmaligen Praxiseinsatz

Während bilanzierende Einzelunternehmer und Gesellschaften die Änderungen durch das BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz v. 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102) für 2009 noch als Wahlrecht genießen durften, sind nunmehr sämtliche Regelungen für den anstehenden Jahresabschluss erstmals verpflichtend. Denn die Vorschriften sind für nach dem 31.12.2019 beginnende Geschäftsjahre zwingend anzuwenden, also für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2010 und das abweichende Wirtschaftsjahr 2010/2011.

Nachfolgend einige praktische Hinweise zur Vorbereitung auf die Jahresabschlussarbeiten für die Handels- und Steuerbilanz 2010.

Grundsätze