Ausgabe 26/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 26.06.2014
BFH, Urt. v. 10.04.2014 - III R 20/13

Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  1. In die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind auch die Gewinne einzubeziehen, die ein Mitunternehmer aus der Veräußerung seines Anteils an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft erzielt.
  2. Der Feststellungsbescheid entfaltet in positiver Hinsicht Bindungswirkung, als er einen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils dem Grunde, der Höhe und dem Entstehungszeitpunkt nach einem Mitunternehmer zuweist.
  3. Weist der Feststellungsbescheid keinen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils aus, wird dadurch für den Folgebescheid in negativer Hinsicht mit Bindungswirkung festgestellt, dass ein solcher Gewinn oder Verlust im Feststellungszeitraum nicht entstanden ist.
BFH, Urt. v. 10.04.2014 - III R 20/13

Kurzfassung

Im Streitfall ergab sich aus der Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen kein dem Kläger zugewiesener Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils. Diese (negative) Feststellung im Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) ist nach Meinung des BFH für die Festsetzung der Einkommensteuer im Folgebescheid bindend.