Das BMF hat in einem aktualisierten Schreiben vom 19.05.2015 (IV C 6 - S 2297-b/14/10001) Stellung zur Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen genommen. Das neue Schreiben ändert und ergänzt das bereits zu § 37b EStG ergangene BMF-Schreiben vom 29.04.2008 (IV B 2 - S 2297-b/07/0001). Die Änderungen wurden aufgrund der neueren Rechtsprechung des BFH notwendig. Dieser hat sich in insgesamt vier Urteilen (v. 16.10.2013 - VI R 52/11, VI R 57/11, VI R 78/12 und v. 12.12.2013 - VI R 47/12) detailliert zur Anwendung des § 37b EStG geäußert. Neben den durch die Rechtsprechung bedingten Änderungen enthält das BMF-Schreiben auch für die Praxis relevante Klarstellungen.
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