Ausgabe 22/2015
Thema der Woche vom 28.05.2015

BMF aktualisiert Schreiben zur Pauschalierung bei Sachzuwendungen

Das BMF hat in einem aktualisierten Schreiben vom 19.05.2015 (IV C 6 - S 2297-b/14/10001) Stellung zur Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen genommen. Das neue Schreiben ändert und ergänzt das bereits zu § 37b EStG ergangene BMF-Schreiben vom 29.04.2008 (IV B 2 - S 2297-b/07/0001). Die Änderungen wurden aufgrund der neueren Rechtsprechung des BFH notwendig. Dieser hat sich in insgesamt vier Urteilen (v. 16.10.2013 - VI R 52/11, VI R 57/11, VI R 78/12 und v. 12.12.2013 - VI R 47/12) detailliert zur Anwendung des § 37b EStG geäußert. Neben den durch die Rechtsprechung bedingten Änderungen enthält das BMF-Schreiben auch für die Praxis relevante Klarstellungen.

Rechtlicher Rahmen

  • Die Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) ab dem VZ 2007 eingeführt. Die Regelung ergänzte die bereits vorhandenen Pauschalierungsmöglichkeiten, insbesondere nach § 40 EStG, die grundsätzlich nicht alle Formen der Sachzuwendungen erfassen. Im Rahmen des § 37b EStG ist es insbesondere möglich, Zuwendungen an Arbeitnehmer anderer Unternehmen im zuwendenden Unternehmen pauschal zu versteuern.