Ausgabe 7/2023
Thema der Woche vom 15.02.2023
BMF-Schreiben v. 02.02.2023 - IV B 6 - S 1316/21/10019 :025

BMF beantwortet Einzelfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Mit dem Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG) vom 20.12.022 wurde für Betreiber von digitalen Plattformen eine Meldepflicht geschaffen. Außerdem wurde ein grenzüberschreitender automatischer Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das BMF hat zu den aufgekommenen Fragen der Plattformbetreiber zum PStTG entsprechende Antworten zur Anwendung und Einordnung des Gesetzes verfasst und diese im BMF-Schreiben vom 02.02.2023 niedergelegt. Das Gesetz gilt erstmals für den Meldezeitraum des Kalenderjahres 2023 und stellt für sämtliche am internetbasierten Handel beteiligten Plattformbetreiber und Anbieter eine neue Herausforderung dar.

BMF-Schreiben v. 02.02.2023 - IV B 6 - S 1316/21/10019 :025

Plattform/Plattformbetreiber

Meldepflichtig sind Plattformbetreiber. Eine Plattform ist ein auf digitaler Technologie basierendes System, welches es Nutzern ermöglicht, über das Internet mithilfe einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 PStTG). Plattformbetreiber sind sämtliche Plattformbetreiber, auch solche, die nur eine konzerninterne Plattform betreiben.

Nutzer und Anbieter (§ 4 PStTG)