Ausgabe 2/2010
Thema der Woche vom 14.01.2010

BMF definiert Regeln zur Abgeltungsteuer

Das BMF hat das mit den Ländern endgültig abgestimmte umfassende Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer veröffentlicht, das zum einen die zahlreichen bereits veröffentlichten Stellungnahmen der Finanzverwaltung zu den von Seiten der Kreditwirtschaftsverbände vorgetragenen Einzelfragen systematisch zusammenfasst und darüber hinaus weitere Klarstellungen vornimmt (BMF-Schreiben v. 22.12.2009 - IV C 1 - S 2252/08/10004). Der Erlass beinhaltet auf insgesamt 105 Seiten viele Antworten zu speziellen Sachverhalten, wie beispielsweise zur Verlustverrechnung, zum Freistellungsauftrag, zu Termingeschäften, zu Besonderheiten bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften sowie Detailsachverhalte zu Ehegatten, aber auch Auswirkungen von Kapitalmaßnahmen oder die Einordnung bestimmter Anlageprodukte.

Die Grundsätze des Schreibens sind auf Kapitaleinnahmen und Veräußerungsgewinne anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 zufließen, und damit im Übrigen erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009. Der Erlass beinhaltet jedoch auch Ausführungen, die von der bisherigen Sichtweise abweichen und von den Banken nicht rückwirkend für 2009 korrigiert werden. Diese werden nachfolgend vorgestellt.

Verzicht auf eine Veranlagung