Das BMF hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem Schreiben Stellung zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token genommen.
Die Erörterungen der obersten Finanzbehörden haben im Ergebnis in Bezug auf virtuelle Währungen und sonstige Token dazu geführt, dass das BMF eine umfangreiche Darstellung der Begrifflichkeiten aus der Kryptowelt vorgenommen hat. In dem BMF-Schreiben werden eingangs Begriffe wie beispielsweise Token, Blockchain, Mining und Forging erläutert, um dann auf die ertragsteuerliche Zuordnung von Einkünften einzugehen.
Gegenüber dem früheren Entwurf hält das neue BMF-Schreiben nun fest, dass die Zehnjahresfrist (§ 23 EStG) bei virtuellen Währungen keine Anwendung findet. Bei Privatpersonen ist somit der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Auch wenn z.B. Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen z.B. Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben, verlängert sich die Frist dennoch nicht auf zehn Jahre. |
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