Ausgabe 26/2022
Thema der Woche vom 29.06.2022
BMF-Schreiben v. 15.06.2022 - IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001

BMF: Investitionsabzugsbeträge i.d.F. des JStG 2020

Die Finanzverwaltung hat in einem Schreiben zu den Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) Stellung genommen.

BMF-Schreiben v. 15.06.2022 - IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001

Bisherige Änderungen

Mit BMF-Schreiben vom 20.03.2017 - IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02, BStBl I 2017, 423 klärte die Finanzverwaltung Zweifelsfragen bei der Anwendung von § 7g EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2015 (BGBl I 2015, 1834). Die Rdnr. 4 und 5 dieses Schreibens wurden im Jahr 2019 neu gefasst (BMF-Schreiben v. 26.08.2019 - IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02, BStBl I 2019, 870). Hintergrund war der Beschluss des BFH vom 15.11.2017 (VI R 44/16, BStBl II 2019, 466). Hiernach lag eine begünstigte Investition auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag (IAB) vom Gesamthandgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wurde. Durch diese Rechtsprechung ergaben sich Gestaltungsspielräume, die durch das JStG 2020 allerdings wieder ausgehebelt wurden.

Änderungen durch das JStG 2020