Ausgabe 20/2019
Gesetzgebung vom 14.05.2019

BMF legt Referentenentwurf für "JStG 2019" vor

Am 08.05.2019 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein "JStG 2019" veröffentlicht, das die amtliche Bezeichnung "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" trägt, aber umfangreiche Inhalte weit über dieses Kernvorhaben hinaus enthält.

Förderung der Elektromobilität

Zur Verfolgung des Kernanliegens enthält der Gesetzentwurf folgende, bis Ende 2030 befristete Regelungen zur Förderung der Elektromobilität:

  • Verlängerung der Förderung dienstlicher Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung: Die Halbierung der geldwerten Vorteile gilt weiter, allerdings wird bei der Förderung von Hybridfahrzeugen die Reichweitenvoraussetzung stufenweise verschärft.
  • Die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für Ladestrom eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung soll verlängert werden.
  • Verlängerung der Förderung dienstlicher (Elektro-)Fahrräder: Die ab 2019 eingeführte Steuerbefreiung für die Überlassung (zusätzlicher) Elektrofahrräder wird verlängert.