Ausgabe 45/2014
Thema der Woche vom 06.11.2014

BMF nimmt erstmals zur Lohnsteuer- Nachschau Stellung

Schon im Jahr 2002 hatte der Gesetzgeber die Umsatzsteuer-Nachschau für umsatzsteuerliche Sachverhalte in § 27b UStG aufgenommen. Nach mehr als einem Jahrzehnt hat er sich entschlossen, das äußerst flexible Instrument der Nachschau auch für lohnsteuerliche Sachverhalte einzuführen. Im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde mit § 42g EStG eine neue Regelung zur Lohnsteuer-Nachschau in das Gesetz eingefügt. Die Vorschrift ist zum 30.06.2013 in Kraft getreten. Das BMF hat sich mit Schreiben vom 16.10.2014 - IV C 5 - S 2386/09/10002 nun erstmals zu Einzelproblemen der Lohnsteuer-Nachschau geäußert.

Allgemeines

Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein flexibles Ermittlungsinstrument der Finanzverwaltung, das die zeitnahe Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte ermöglicht. Steuererheblich sind in diesem Zusammenhang Sachverhalte, die eine Lohnsteuerpflicht überhaupt begründen. Außerdem können Sachverhalte betroffen sein, die zu einer Änderung der Höhe der Lohnsteuer oder der Zugschlagsteuern führen können.