Schon im Jahr 2002 hatte
der Gesetzgeber die Umsatzsteuer-Nachschau für umsatzsteuerliche
Sachverhalte in § 27b UStG aufgenommen. Nach mehr als einem Jahrzehnt
hat er sich entschlossen, das äußerst flexible Instrument der Nachschau
auch für lohnsteuerliche Sachverhalte einzuführen. Im Rahmen des
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013 (BGBl I 2013,
Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein flexibles Ermittlungsinstrument der Finanzverwaltung, das die zeitnahe Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte ermöglicht. Steuererheblich sind in diesem Zusammenhang Sachverhalte, die eine Lohnsteuerpflicht überhaupt begründen. Außerdem können Sachverhalte betroffen sein, die zu einer Änderung der Höhe der Lohnsteuer oder der Zugschlagsteuern führen können.
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