Ausgabe 46/2021
Thema der Woche vom 17.11.2021
BMF-Schreiben v. 05.11.2021 - IV C 6 - S 2177/19/10004 :008; IV C 5 - S 2334/19/10009 :003

BMF: Nutzung eines betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs für private Fahrten

Hintergrund

Sofern ein Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann die private Nutzung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf Grundlage der 1-%-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ermittelt werden. Die für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge bestehenden Sonderregelungen wurden durch das BMF-Schreiben vom 05.06.2014 (BStBl I 2014, 835) erläutert. Diese Regelungen wurden mit Schreiben vom 24.01.2018 (BStBl I 2018, 272) auch für Brennstoffzellenfahrzeuge für anwendbar erklärt. Auf die BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326), vom 04.04.2018 (BStBl I 2018, 592) und vom 29.09.2020 (BStBl I 2020, 972) wird im neuen BMF-Schreiben daneben Bezug genommen; diese beschäftigen sich mit der Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten, mit der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer sowie mit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG.