Ausgabe 47/2015
Thema der Woche vom 17.11.2015
BMF-Schreiben v. 10.11.2015 - IV B 6 - S 1301/11/10002

BMF-Schreiben zum Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch

Das BMF hat sich in einem aktuellen Schreiben über die Anwendung der Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement - TIEA) geäußert. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen Staaten entsprechende zwischenstaatliche Abkommen über einen steuerlichen Informationsaustausch abgeschlossen. In diesem Rahmen kann die behördliche Unterstützung durch andere Staaten sowohl im Besteuerungsverfahren als auch im Steuerstraf- und Bußgeldverfahren erfolgen. Umgekehrt gewährt die Bundesrepublik auch auf Ersuchen anderen Staaten einen entsprechenden Informationsaustausch. Ein spontaner oder automatischer Informationsaustausch ist allerdings in den entsprechenden Abkommen nicht vorgesehen. Vielmehr erfolgt eine Unterstützung jeweils im Einzelfall.

BMF-Schreiben v. 10.11.2015 - IV B 6 - S 1301/11/10002

Allgemeines zur TIEA

Die TIEAs erfüllen eine Doppelfunktion. Sie stellen zunächst Abkommen dar, in denen sich die Bundesrepublik Deutschland und der betreffende andere Staat zur Amtshilfe verpflichtet haben. Die Amtshilfe erfolgt auf Ersuchen im Einzelfall durch Übermittlung von voraussichtlich steuerlich relevanten Informationen. Im Wesentlichen sind die folgenden Steuerarten betroffen: Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Vermögen-, Umsatz-, Versicherung-, Erbschaftsteuer sowie die ggf. darauf erhobenen Zuschläge.