Mit dem Gesetz zur Änderung
und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen
Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013,
Davon abweichende Regelungen der
Zentraler Punkt der ab dem 01.01.2014 in Kraft tretenden Neuregelungen ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die künftig an die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte tritt. Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung
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