Mit Schreiben vom 27.07.2015 (IV C 1 - S 2211/11/10001) hat das BMF sich zur steuerlichen Behandlung von Schuldzinsen als nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geäußert. Durch das Schreiben reagiert das BMF auf die Rechtsprechung des BFH. Die bisherigen BMF-Schreiben zur Thematik (v. 28.03.2013 -
Wird ein Grundstück, welches bisher im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung genutzt wurde, veräußert, bleibt oft noch eine Restschuld aus einem entsprechenden Finanzierungsdarlehen zurück. Mit Urteil vom 20.06.2012 -
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