Ausgabe 23/2015
Thema der Woche vom 04.06.2015

BMF: Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen

In einem aktuellen Schreiben vom 19.05.2015 (IV C 5 - S 2334/07/0009) nimmt das BMF zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen umfassend Stellung. Ein Arbeitgeberdarlehen führt im Regelfall zu einem Zinsvorteil, der als geldwerter Vorteil durch den Arbeitnehmer als Arbeitslohn zu versteuern ist. Dies gilt sowohl bei zinslosen als auch bei zinsreduzierten Darlehen. Bei der Ermittlung des Zinsvorteils sind zwei unterschiedliche Bewertungsvorschriften zu beachten. Es handelt sich einmal um die Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG (Sachbezüge) und um die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG (Arbeitnehmerrabatte). Ein steuerpflichtiger Zinsvorteil muss nicht versteuert werden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt. Das BMF ersetzt mit dem aktuellen Schreiben die Schreiben vom 15.04.1993 und vom 01.10.2008. Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Definition: Arbeitgeberdarlehen