Ausgabe 52/2021
Thema der Woche vom 21.12.2021
BMF-Schreiben v. 15.12.2021 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :006
BMF-Schreiben v. 14.12.2021 - III C 2 - S 7030/20/10004 :004
BMF-Schreiben v. 07.12.2021 - IV A 3 - S 0336/20/10001 :045

BMF: Verlängerung der Corona-Erleichterungen

Hintergrund

Die wirtschaftlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen viele Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Insbesondere die Ausstattung mit Liquidität konnte und kann weiterhin zum Problem werden. Um dem entgegenzuwirken, hatte das BMF in Abstimmung mit den obersten Landesfinanzbehörden ein Maßnahmenpaket zu steuerlichen Soforthilfen geschaffen. Diese steuerlichen Erleichterungen ergeben sich für die Gewerbesteuer aus dem gleich lautenden Ländererlass vom 19.03.2020 - G 1460 (BStBl I 2020, 281) und im Übrigen - für im Auftrag des Bundes verwaltete Steuern - aus dem BMF-Schreiben vom 19.03.2020 - IV A 3 - S 0336/19/10007 :002 (BStBl I 2020, 262). Danach wurden weitere BMF-Schreiben mit Vereinfachungs-, Billigkeits- und Erleichterungsregelungen erlassen.

Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie bedingt, die Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen der Jahre 2020 und 2021 auch im Jahr 2022 zur Anwendung zu bringen.

1. Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen, Vorauszahlungen

Mit BMF-Schreiben vom 07.12.2021 - IV A 3 - S 0336/20/10001 :045 kommt die Finanzverwaltung den Geschädigten erneut durch eine angemessene Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen.